Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Da die aktuelle Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, darf das monatliche Einkommen den Betrag von 556 € nicht übersteigen. Häufig werden Minijobs von Schülern, Studenten und Rentnern genutzt, um etwas Geld nebenbei zu verdienen.
Den meisten Unternehmen genügt dabei eine Kurzbewerbung. Diese besteht im Gegensatz zur klassischen Bewerbung aus einem Lebenslauf und einem kurzen, prägnanten Anschreiben, in welchem man sein Interesse und seine Motivation für den Minijob zum Ausdruck bringt. Auf Anlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse, kann daher in aller Regel verzichtet werden, solange diese in der Ausschreibung nicht explizit verlangt werden. Unser Beitrag zeigt eine Liste mit beliebten Minijobs und gibt Einblicke in die gesetzlichen Bestimmungen.