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Bewerbungskosten absetzen in 2026

Bewerbungskosten können Sie – unabhängig vom Erfolg der Bewerbung – von der Steuer absetzen. Damit gemeint sind alle Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses anfallen. Dazu können Sie entweder alle einzelnen Belege abrechnen oder Bewerbungskosten pauschal absetzen.  

Welche Bewerbungskosten kann ich steuerlich absetzen?

Bewerbungskosten fallen unter die Kategorie der Werbungskosten. Dabei handelt es sich laut §9 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen neben den Kosten für die Materialien und Erstellung von Bewerbungsunterlagen auch weiterführende Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses anfallen können. Den folgenden Abschnitten können Sie detailliert entnehmen, welche Auslagen sich bei Bewerbungen von der Steuer absetzen lassen.

Büromaterialien

Unter Büromaterialien können Sie Materialien verstehen, die Sie zum Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen.


Folgende Materialien können Sie von der Steuer absetzen:

  • Bewerbungsmappen und Präsentationsmappen

  • Bewerbungsdesigns

  • Schreib- und Klebematerial

  • Briefumschläge, Briefpapier und Briefmarken (Porto)

  • Papier- und Kopierkosten

  • Drucker und Druckerpatronen

  • Klarsichtfolien und Klarsichthüllen

  • Computer / Laptops

Bei Druckern, Computern und anderen Elektrogeräten, die auch für den privaten Gebrauch verwendet werden können, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese aufgrund des Bewerbungsprozesses anschaffen mussten.

Reisekosten

Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, zu dem Sie einen weiten Anfahrtsweg haben, können Sie die Reisekosten von der Steuer absetzen.


Zu den Reisekosten zählen folgende Ausgaben:

  • Fahrtkosten

  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Fahrkarten
  • Stadtpläne
  • Umzugskosten
  • Taxikosten

Recherchemittel und Print

Um eine professionelle Bewerbung einreichen zu können und sich optimal auf den Stellenmarkt vorzubereiten, benötigen Sie entsprechendes Recherchematerial und Zugang zu Infomaterial.


Folgende Recherchemittel können Sie steuerlich absetzen:

  • Fachzeitschriften

  • Fachbücher

  • Job-Magazine

  • Bewerbungsratgeber

  • Internet- und Telefonkosten
  • Zeitungen und Zeitschriften zur Stellensuche

Bewerbungsservice

Auch für Bewerbung haben sich Services entwickelt, die Ihnen Ihren Bewerbungsprozess und die Jobsuche erleichtern. Die Kosten für solche Services können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.


Dienstleistungen, die Sie steuerlich absetzen können:

Stress bei der Bewerbung? Wir helfen Ihnen!

Entgehen Sie einem stressigen Bewerbungsprozess und nutzen Sie unseren professionellen Bewerbungsservice zur Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen. Dieser ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Bewahren Sie einfach die von uns erstellte Rechnung als Beleg auf und fügen Sie ihn der Steuererklärung bei.

Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben

Ihre anfallenden Bewerbungskosten geben Sie als Teil der Werbungskosten auf Seite 3 der Anlage N der Steuererklärung im Feld „Weitere Werbungskosten an. Sollten Sie ELSTER zur Erstellung Ihrer Steuererklärung nutzen, finden Sie das Formular unter dem Reiter „weitere Vordrucke“. Um es zu bearbeiten, klicken Sie auf das Feld „Anlage N“ und dann „Anlage zu meiner Steuererklärung hinzufügen“. Auch bei anderen Steuerprogrammen sollte es möglich sein, Anlage N hinzuzufügen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie die nachfolgenden Schritte befolgen und Ihre Steuererklärung entsprechend vorbereiten, sollten Sie Ihre Bewerbungskosten erfolgreich von der Steuer absetzen können.


Die einzelnen Schritte dabei sind:

  • Belege für angefallene Bewerbungskosten sammeln und auflisten. 

  • Gegebenenfalls Belege digitalisieren, um sie für Überprüfungen durch das Finanzamt dauerhaft zur Verfügung zu haben.

  • Pauschalen für Bewerbungskosten berechnen, für die Sie keine Belege besitzen.

  • Alle angefallenen Bewerbungskosten in Anlage N auflisten und gegebenenfalls Belege als Nachweis anhängen.

  • Bei vielen verschiedenen Bewerbungskosten können Sie diese in einer separaten Liste sammeln und diese im Anhang beifügen. Fügen Sie dann unter „Weitere Bewerbungskosten“ den Vermerk „Siehe Anlage“ hinzu.

Steuererklärung fristgerecht einreichen

Damit Sie Ihre Werbungskosten erfolgreich steuerlich absetzen können, müssen Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen. Sollten Sie nicht zum Einreichen einer Steuererklärung verpflichtet sein, haben Sie hierfür vier Jahre Zeit. Sind Sie hingegen verpflichtet, gilt eine Frist bis Ende Juli des Folgejahres. Beauftragen Sie hingegen einen Steuerberater, wird Ihnen eine Verlängerung der Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres gewährt.

Kann ich Bewerbungskosten ohne Belege absetzen?

Grundsätzlich ist es ratsam, die Kosten Ihres Bewerbungsprozesses lückenlos nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Ihre Bewerbungskosten ohne Belege steuerlich abzusetzen


Es gibt im Finanzamt eine interne Grenze, die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze werden meist keine Nachweise eingefordert. Diese Grenze ist jedoch nur eine intern bestehende Grenze und steht auf keiner rechtlichen Grundlage. Verlassen sollten Sie sich auf diese Regelung also nicht. Sie dient vornehmlich dazu, den Bearbeitungsaufwand zu verringern und Prozesse zu vereinfachen. Sollten also Belege abhandengekommen oder nicht verfügbar sein, bietet das Finanzamt sogenannte Pauschalbeträge.


Bei den Pauschalbeträgen ist zu beachten, dass keine Garantie besteht, dass die Kosten anerkannt werden. Das liegt ganz beim zuständigen Finanzamt. Festbeträge wie die Pauschale für erstellte Bewerbungen, die Fahrtkostenpauschale oder die Verpflegunngspauschale bieten Ihnen die Möglichkeit, Bewerbungskosten bzw. Werbungskosten auch ohne Nachweise steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt akzeptiert eine maximale Werbungskostenpauschale von bis zu 1.200 Euro. Sind die angegebenen Kosten höher als 1.200 Euro, müssen alle Bewerbungskosten durch Belege nachgewiesen werden.

Sie können auch Berechnungsprogramme im Internet verwenden, um im Vorhinein abzuschätzen, welchen Betrag Sie möglicherweise durch das Absetzen Ihrer Werbungskosten zurückerstattet bekommen können.

Alternativen zur Rückerstattung per Steuererklärung

Sie haben neben der Steuererklärung zwei weitere Möglichkeiten, Ihr Geld für die im Bewerbungsprozess angefallenen Kosten zurückerstattet zu bekommen: den Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit. Wichtig hierbei ist, dass die Kosten, die Sie von einer dieser Anlaufstellen bereits erstattet bekommen haben, nicht unter den Werbungskosten in der Steuererklärung auflisten dürfen. 

Übernahme der Bewerbungskosten durch Arbeitgeber

Grundsätzlich müssen die Kosten, die für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch anfallen, vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu zählen Kosten für die Anfahrt und ggf. die Übernachtung. Ob Sie im Vorstellungsgespräch überzeugen konnten oder abgelehnt werden, spielt für die Kostenrückerstattung keine Rolle. 


Das Unternehmen darf die Zahlung jedoch verweigern, wenn bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen wurde, dass Kosten nicht erstattet werden oder wenn Sie sich ohne vorherige Ankündigung beim Unternehmen vor Ort vorgestellt haben. Eine schriftliche Bestätigung über die Kostenübernahme sollten Sie also unbedingt sicher aufbewahren.

Erstattung der Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit

Bei der Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls eine Erstattung der Bewerbungskosten beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet sind und einen entsprechenden Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung bei Ihrer zuständigen Behörde einreichen.

 

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden Sie Informationen zum Vermittlungsbudget für die Förderung von Werbungskosten. Für die Kostenerstattung wird in der Regel wird ein Pauschalbetrag pro versendeter Bewerbung festgelegt. Darüber hinaus können nach einer erfolgreichen Bewerbung anfallende Umzugskosten übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass allgemein kein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung von Bewerbungskosten vorliegt. Genaue Details sollten Sie daher immer mit Ihrer jeweils zuständigen Behörde klären.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Kosten

Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?

Bewerbungskosten Ihrer Kinder sind nicht steuerlich absetzbar. Steuerlich werden die Ausgaben für das Kind bereits durch das Kindergeld sowie durch den Kinderfreibetrag oder Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt. Ihr Kind kann die Werbungskosten lediglich in der eigenen Steuererklärung geltend machen.

Kann ich Werbungskosten für das Studium / die Ausbildung absetzen?

Werbungskosten können Sie nur für ein Zweitstudium absetzen, da dieses als Fortbildung angesehen wird. Hierzu zählt neben einem Masterstudium auch ein Studium, das nach einer vorherigen Ausbildung oder einem anderen Studium aufgenommen wurde. Die studienbedingten Kosten (Bewerbungskosten, Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) können dann in Ihrer Steuererklärung als Verlust vorgetragen werden.


Sobald Sie ins Berufsleben einsteigen, werden die Verluste der Vorjahre mit Ihrem Einkommen verrechnet. Im Prinzip werden Ihnen dann als Arbeitnehmer*in die Studienkosten im Rahmen einer Steuerrückzahlung erstattet. Um eine Verlustfeststellung zu beantragen, müssen Sie in der Kopfzeile des Mantelbogens ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ setzen. Außerdem müssen Sie in der Anlage N unter den Fortbildungskosten auf Seite 2 Ihre Ausgaben für das Studium eintragen.


Der Antrag auf Verlustfeststellung kann bis zu sieben Jahre rückwirkend gestellt werden. Bei einem Erststudium oder der ersten Ausbildung können die anfallenden Kosten stattdessen als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro abgesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug kann allerdings im Gegensatz zum Verlustvortrag nicht in nachfolgende Jahre übertragen werden, sondern muss im selben Jahr der Steuererklärung erfolgen. Sonderausgaben wirken sich lediglich dann steuerlich aus, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden.

Kann ich Werbungskosten ohne Einkünfte absetzen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, Ihre Bewerbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen. In Deutschland können Sie Werbungskosten also absetzen, auch wenn Sie keine oder nur geringe Einkünfte haben. Wenn Ihre Werbungskosten höher sind als Ihre Einkünfte, entsteht ein sogenannter Verlustvortrag.


Dieser Verlust kann mit künftigen Einkünften verrechnet werden. Sofern die Werbungskosten inklusive der Bewerbungskosten die steuerpflichtigen Einkünfte überschreiten, kann der entstehende Verlust in den nachfolgenden Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Alternativ können Sie beim Arbeitsamt anfragen, ob es die Bewerbungskosten trägt. 

Was zählt als Beleg, um Kosten steuerlich geltend zu machen?

Zu Ihren Nachweismöglichkeiten zählen Quittungen und Kassenbelege für die erworbenen Materialien, Dienstleistungen oder Reisetickets, Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben inklusive Versanddatum, Antwortschreiben der Unternehmen und die Bestätigung des Betriebs über Ihre Entfernung zum Ort des Vorstellungsgesprächs.

Was bedeutet Pauschalbetrag?

Bei einem Pauschbetrag handelt es sich im Zusammenhang mit Bewerbungskosten um einen festgesetzten Mindestbetrag, den Sie von der Steuer absetzen können, ohne dafür Belege sammeln zu müssen. Bei dem Begriff Pauschbetrag handelt es sich demnach um ein Synonym des Begriffs Pauschalbetrag.