Das Arbeitszeugnis ist als Beweis für Ihren Erfolg bei der Bewerbung auf eine neue Stelle besonders entscheidend. Es ist für viele Bewerber jedoch nicht einfach, ein gutes und qualifiziertes Zeugnis zu schreiben. Bereits formelle Fehler, wie Grammatik- und Rechtschreibfehler sowie falsche Daten können den Wert der Aussage eines Arbeitszeugnisses erheblich herabsenken oder es gar ungültig machen.
Ganz zu schweigen von der Zeugnissprache, welche bei falscher Verwendung möglicherweise gravierende Fehlinterpretationen Ihrer Leistungsfähigkeit zur Folge haben könnte. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, bieten wir Ihnen – je nach vorhandener Situation – drei unterschiedliche Module für Ihr professionelles Arbeitszeugnis an:
Nach der Auftragsbestätigung beträgt die Bearbeitungszeit 4 Arbeitstage (Modul I) bzw. 7 Arbeitstage (Modul II & III).
Eine Express-Bearbeitung (innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung) ist nach Rücksprache mit Ihrem persönlichen Bearbeiter gegen einen Aufpreis von 50% des Standardtarifes möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir bei der Überprüfung, Korrektur oder Erstellung eines Führungskräftezeugnisses aufgrund der in der Regel längeren Betriebszugehörigkeit inklusive verschiedener zu berücksichtigender Positionen sowie der zusätzlichen Beurteilung der Führungsqualifikation ebenfalls einen Aufpreis von 50% des Standardtarifes berechnen müssen.
Bewerber mit schlecht formulierten Arbeitszeugnissen haben oftmals geringe Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, obwohl ihre Leistungen und Qualifikationen nicht zwangsläufig schlechter waren bzw. sind als bei Bewerbern, welche professionell angefertigte Zeugnisse vorlegen können.
Für Unternehmen ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen manchmal leider nur ein notwendiges Übel. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Erstellung eines für den Arbeitnehmer wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet. Genau diese Regelung macht es dem Laien so schwer, die Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig zu verstehen. Welchen Anreiz gibt es für einen Vorgesetzten, einem ausscheidenden Mitarbeiter ein hochqualitatives Arbeitszeugnis auszustellen? Natürlich ist man dem Mitarbeiter, also Ihnen, zu Dank verpflichtet und wenn wir vom optimalen Fall ausgehen, möchte Ihr Chef Ihnen mit Sicherheit keine Steine in den Weg legen.
Doch versetzen Sie sich einmal in die Lage Ihres Vorgesetzten. Im Regelfall hat dieser eine Fülle von Aufgaben zu erledigen. Können Sie dann von ihm verlangen, dass er sich drei bis vier Stunden Zeit nimmt, um Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu schreiben? In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitszeugnis von einer anderen Person schreiben lassen. Oftmals wird diese Aufgabe einfach auf den Arbeitnehmer übertragen oder an andere Mitarbeiter delegiert, die ebenfalls keine Experten auf diesem Gebiet sind und Ihre persönlichen Leistungen unter Umständen gar nicht richtig beurteilen können. Darunter leidet dann am Ende die schriftliche Bewertung Ihrer Arbeit.
Unser professionelles Team hat mittlerweile nicht nur unzählige Bewerbungen erstellt, sondern ebenso unzählige Arbeitszeugnisse gelesen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die meisten Arbeitszeugnisse als qualitativ unterdurchschnittlich zu bewerten sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses an.
Wir arbeiten bei der Zeugnisprüfung, -korrektur und -erstellung seit mehreren Jahren mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht liegt. Ihr individuelles Angebot, die Bearbeitung selbst, und auch die Feedback-Schleife erfolgt direkt durch einen Rechtsanwalt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung.