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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung in einem Unternehmen beschreibt. Es enthält typischerweise Informationen zu Aufgabenbereichen, Leistungen, Führungsqualitäten und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Das Zeugnis wird vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und dient als Referenz für zukünftige Arbeitgeber.

Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Muster - weiter unten als Download erhältlich!

Arbeitszeugnisse folgen einem festen Aufbau, dessen Umfang sich dadurch unterscheidet, ob nur ein sogenanntes „einfache Arbeitszeugnis“ oder ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausgestellt wird.


Das einfache Arbeitszeugnis enthält ausschließlich Informationen über die Art und Dauer der Beschäftigung.


Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen liefert einem Personaler tiefere Einblicke in die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit sowie das Sozialverhalten eines Bewerbers.


Ist das letzte Zeugnis schlecht ausgefallen oder liegt nur ein einfaches Arbeitszeugnis vor, führt das in den meisten Fällen zu einem Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess – selbst wenn Ihre Qualifikationen „eigentlich“ stimmen.

Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:

  • Briefkopf des Arbeitgebers (auf einem Firmenbogen fällt dieser Punkt weg)

  • Überschrift "Arbeitszeugnis"
  • Einleitung zur Person und aktueller Tätigkeit
  • Unternehmensbeschreibung
  • Aufgabenfeld / Tätigkeitsbeschreibung

  • Leistungsbewertung
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Schlussabsatz

Ein gutes Arbeitszeugnis kann Ihnen einen erheblichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen und besitzt in der Bewerbung deshalb einen ähnlichen Stellenwert wie der Lebenslauf oder das eigentliche Bewerbungsschreiben. Falls Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses benötigen oder ein bereits vorhandenes Arbeitszeugnis von Experten korrigieren lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne!

Einleitung zur Person und aktueller Tätigkeit

Die Einleitung eines Arbeitszeugnisses beinhaltet neben dem Namen und dem Geburtsdatum auch den Beschäftigungszeitraum und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers. Ein Beispiel für den Einleitungssatz ist:

  • „Herr XY, geboren am 15.09.1970, war vom 01.05.2010 – 31.07.2015 als [Beschäftigung] in unserem Unternehmen tätig.“

Unternehmensbeschreibung

Auf die Vorstellung des Arbeitnehmers folgt eine kurze Beschreibung des Unternehmens. In dieser Beschreibung sollten auf jeden Fall Name, Branche und das primäre Tätigkeitsgebiet enthalten sein. Gängige Informationen sind zudem Rechtsform, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Angaben zu Standorten, Hauptsitz, Produkten oder Dienstleistungen.

Tätigkeitsbeschreibung / Aufgabenfeld

In Ihrer Tätigkeitsbeschreibung gilt meist: weniger ist mehr. Nennen Sie möglichst nur Tätigkeiten, die Sie tatsächlich dauerhaft oder sehr regelmäßig durchgeführt haben. Kleinere Aufgaben können, je nach Relevanz für Ihr Profil und eine neue Bewerbung, ergänzt werden. Die Anordnung der aufgeführten Tätigkeiten sollte ebenfalls nach Relevanz erfolgen.


An dieser Stelle bietet es sich außerdem an, Ihre Personalverantwortung anzugeben. Insbesondere in Führungspositionen ist dies von großer Bedeutung für Ihren zukünftigen Arbeitgeber. Das Thema Budgetverantwortung sollte hingegen nur aufgenommen werden, wenn es positive Signale bezüglich Ihres Verantwortungsbewusstseins und Ihrer Vertrauenswürdigkeit sendet.


Ob Sie Ihre Aufgaben in Form von Stichpunkten oder als Fließtext verfassen, bleibt Ihnen überlassen. Der Fließtext ermöglicht es Ihnen, genauere Angaben zu den einzelnen Aufgaben zu machen. Stichpunkte bieten sich vor allem dann an, wenn Sie viele Aufgaben übersichtlich darstellen wollen.

Leistungsbewertung

Neben der objektiven Tätigkeitsbeschreibung kommt der subjektiven Leistungsbeschreibung ebenfalls große Bedeutung zu. Achten Sie hier unbedingt auf Vollständigkeit! Wird beispielsweise ein wichtiger inhaltlicher Aspekt vollständig vernachlässigt, geht der Personaler eines zukünftigen Unternehmens davon aus, dass dieses Kriterium nur mangelhaft erfüllt wurde und deshalb verschwiegen wird.


Die Leistungsbewertung sollte nach diesem Schema aufgebaut sein:

  • Arbeitsbereitschaft (Wollen)

  • Arbeitsbefähigung (Können)
  • Fachwissen
  • Arbeitsweise / Arbeitsstil
  • Arbeitserfolg
  • Führungsleistung

Optimal ist ein individuell verfasstes Arbeitszeugnis, das auf die erbrachten Leistungen mit passenden Formulierungen eingeht. Ein Personaler wird merken, wenn ein Zeugnis einfach nur aus gängigen Phrasen zusammengesetzt wurde.


Bei der Beurteilung kommt es ganz besonders auf die Wortwahl an. Hinter den Beschreibungen stehen für Personaler klassische Schulnoten. „Sie hat stets sehr gute Leistungen erbracht“, steht zum Beispiel für die Note „sehr gut“.

Bewertung des Sozialverhaltens

Hier wird Ihr Umgang mit den folgenden Personengruppen dargestellt:

  • Vorgesetzte (intern)

  • Kolleginnen und Kollegen (intern)
  • Kunden und Geschäftspartner (extern)

Auch hier sollten Sie auf Vollständigkeit und Einhaltung der optimalen Reihenfolge achten. Zum Beispiel könnte die Beschreibung Ihres Sozialverhaltens Vorgesetzten gegenüber in Ihrer Beurteilung an die zweite Stelle rutschen. Diese geänderte Reihenfolge ist ein Anhaltspunkt dafür, dass Ihr Verhalten hier nicht so einwandfrei war, wie im Umgang mit anderen Kollegen und Kolleginnen.

Schlussabsatz

Folgende Bausteine sollte Ihre Abschlussformel beinhalten:

  • Austrittsgrund

  • Dankes- und Bedauernsformel
  • Zukunftswünsche

Als Beendigungsgrund bieten sich die Möglichkeiten „auf eigenen Wunsch“ (Kündigung des Arbeitnehmers), „betriebsbedingt“ (Kündigung des Arbeitgebers), „in beiderseitigem Einvernehmen“ oder das Auslaufen eines befristeten Vertrages (z. B. Ausbildungsende).


Persönliche Formulierungen sowie eine Danksagung im Schlusssatz können Ihr Arbeitszeugnis stark aufwerten. Sie weisen darauf hin, dass Sie ein wichtiger Teil des Unternehmens waren und Ihre Mitarbeit wertgeschätzt wird.


So könnte ein möglicher Schlussabsatz aussehen:

  • „Auf eigenen Wunsch scheidet Herr/Frau XY zum 31.08.2018 aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr. Wir bedanken uns bei ihr für ihre stets wertvolle, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Achten Sie auf fehlende Angaben im Arbeitszeugnis! Nimmt der Ersteller beispielsweise kaum Bezug zu Ihren individuellen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften, interpretieren Personaler dies als ein eher schlechtes Arbeitsverhältnis. Aufgrund der Pflicht, ausschließlich wohlwollende Formulierungen im Arbeitszeugnis zu verwenden, kann beim Auslassen von bestimmten Soft Skills davon ausgegangen werden, dass Sie diese nicht besitzen.

  • Wohlwollens-, Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht: Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, müssen jedoch wohlwollend formuliert sein und dürfen den Arbeitgeber sowie seine Leistungen nicht negativ darstellen. Außerdem dürfen keine Informationen gezielt ausgelassen werden

  • Es dürfen keine Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen: Das Arbeitszeugnis darf den Arbeitnehmer nicht bei der Suche nach einer neuen Stelle beeinträchtigen

  • Es dürfen keine Angaben über Krankheits- und Elternzeit sowie nicht bestandenen Prüfungen gemacht werden

  • Der Grund des Beschäftigungsendes darf nur mit Erlaubnis des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis aufgegriffen werden
  • Informationen über Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten sind im Arbeitszeugnis unzulässig

Arbeitszeugnis Formulierungen - Code richtig verstehen

Arbeitszeugnisse belegen die Leistung und Erfolge des Arbeitnehmers und können ihn so für den nächsten Job empfehlen. Leider sind sie jedoch nicht immer so positiv, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Arbeitszeugnisse müssen zwar immer wohlwollend formuliert sein, allerdings haben Personaler im Laufe der Zeit eine gewisse Zeugnissprache entwickelt. Diese ermöglicht es ihnen, eine schlechte Bewertung in einem vermeintlich positiven Satz zu verstecken.


Personaler achten gezielt auf die Gesamtbewertung Ihrer Leistung, welche durch die im Arbeitszeugnis verwendete Zeugnissprache vermittelt wird. Hinter diesem Zeugniscode verstecken sich die klassischen Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft". Einige Beispiele, welche die unterschiedlichen Noten hinter ähnlichen Formulierungen verdeutlichen sollen, finden Sie hier:

Arbeitsbereitschaft

  • sehr gut:

    „XY zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war in höchstem Maße engagiert und zeigte außerordentliche Eigeninitiative.“

    „Herr / Frau XY zeigte jederzeit und bei jeder Aufgabe eine ausgezeichnete Arbeitseinstellung und außerordentliche Motivation.“

  • gut:

    „XY zeigte stets große Initiative und Engagement.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin zeigte stets große Initiative und ein hohes Maß an Engagement.“

    „Er / Sie überzeugte durch eine durchweg gute Arbeitseinstellung und stets hohe Motivation.“

  • befriedigend:

    „XY zeigte stets Initiative und Engagement.“

    „Herr / Frau XY war stets motiviert und zeigte eine gute Arbeitseinstellung.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin überzeugte mit Motivation und guter Arbeitseinstellung.“

  • ausreichend:

    „XY zeigte Engagement in ausreichendem Maße.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben motiviert und gewissenhaft.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war fleißig.“

  • mangelhaft: 

    „XY zeigte bei Anleitung Fleiß.“

    „Herr / Frau XY war insgesamt motiviert.“

    „Er / Sie zeigte sich größtenteils fleißig.“

Arbeitsbefähigung

  • sehr gut:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen stets sehr souverän.“

    „Neuen Arbeitssituationen stelle Herr / Frau XY sich mit größter Motivation und zu jeder Zeit souverän.“

    „Neuen Arbeitssituationen begegnete er / sie sehr souverän und stets aufgeschlossen.“

  • gut:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen stets sehr gut.“

    „Mit seinem / ihrem Fachwissen konnte er / sie jederzeit überzeugen und neue Arbeitssituationen stets sehr gut meistern.“

    „Neue Arbeitssituationen bewältigte er / sie stets gut.“

  • befriedigend:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen erfolgreich.“

    „Dank seiner / ihrer guten Fachkenntnisse konnte Herr / Frau XY überzeugen.“

    „Neue Arbeitssituationen bewältigte er / sie erfolgreich.“

  • ausreichend:

    „XY passte sich neuen Arbeitssituationen jederzeit an.“

    „Die Anwendung von Fachwissen bei der Bewältigung neuer Arbeitssituationen entsprach den Anforderungen an die Position.“

    „Die Anpassung an neue Arbeitssituationen erfolgte im geforderten Maße.“

  • mangelhaft:

    „XY passte sich neuen Arbeitssituationen meist ohne große Probleme an.“

    „Seine / Ihre Fachkenntnisse waren zufriedenstellend und unterstützten ihn / sie in neuen Arbeitssituationen.“

    „Das Einfinden in neue Arbeitssituationen verlief größtenteils problemlos.“

Arbeitsweise

  • sehr gut: 

    „XY setze seine Aufgaben stets selbständig mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit um.“

    „Herr / Frau XY überzeugte stets durch enorme Sorgfalt, Selbstständigkeit und höchste Präzision.“

    „Alle Aufgaben wurden von ihm / ihr selbstständig, mit großer Genauigkeit und äußerster Sorgfalt erledigt.“

  • gut:

    „XY setze seine Aufgaben stets selbständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit um.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin hat die ihm übertragenen Aufgaben jederzeit mit Sorgfalt und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben mit äußerster Sorgfalt, Genauigkeit und stets selbstständig.“

  • befriedigend:

    „XY setzte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau um.“

    „Die Bearbeitung seiner / ihrer Aufgaben erfolgte systematisch und zufriedenstellend.“

    „Seine / Ihre Aufgaben erledigte er / sie schnell und zufriedenstellend.“

  • ausreichend:

    „XY setzte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit um.“

    „Bei der Erledigung seiner / ihrer Aufgaben bemühte Herr / Frau XY sich um Sorgfalt.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben zufriedenstellend.“

  • mangelhaft:

    „XY setzte im Allgemeinen die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und genau um.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin versuchte die ihm / ihr aufgetragenen Aufgaben schnell zu erledigen.“

    „Die gezeigte Sorgfalt und Selbstständigkeit in der Erledigung von Aufgaben war insgesamt angemessen.“

Weitere Beispielformulierungen für das Arbeitszeugnis finden Sie in unserem Artikel „Arbeitszeugnis Formulierungen“.

Arbeitserfolg

  • sehr gut: 

    „Die Arbeitsqualität von XY ist stets hervorragend.“

    „Er / Sie konnte mit bemerkenswerter Motivation und stets überdurchschnittlicher Zielerreichung überzeugen.“

    „Herr / Frau XY zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse.“

  • gut:

    „XY zeigt stets eine gute Qualität der Arbeit.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin erzielte stets beste Arbeitsergebnisse und ein hohes Engagement.“

    „Ihre / Seine Arbeit war jederzeit von sehr guter Qualität.“

  • befriedigend: 

    „XYs Arbeitsqualität liegt über dem Durchschnitt.“

    „Herr / Frau XY zeigte Engagement und konnte so gute Arbeitsergebnisse erzielen.“

    „Die von Herrn / Frau XY erbrachte Arbeitsqualität war überdurchschnittlich.“

  • ausreichend: 

    „Die gelieferte Arbeitsqualität entspricht den kommunizierten Erwartungen.“

    „Die Arbeitsergebnisse waren unseren Erwartungen entsprechend.“

    „Die erbrachte Arbeitsqualität entsprach unseren Erwartungen.“

  • mangelhaft: 

    „In Summe arbeitete XY entsprechend der Erwartungen.“

    „Mit den Arbeitsergebnissen waren wir insgesamt zufrieden.“

    „Im Großen und Ganzen entsprach die Arbeitsqualität unseren Erwartungen.“

Gesamtleistung

  • sehr gut: 

    „Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte XY stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

    „Herr / Frau XY war ein außerordentlich bereichernder und geschätzter Mitarbeiter, der maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat.“

    „In seinem sehr großen Verantwortungsbereich hatte Herr / Frau XY zu jeder Zeit alles im Griff und bewies einen überaus professionellen und souveränen Umgang mit den damit verbundenen Herausforderungen.“

  • gut:

    „XY war ein wertvoller Mitarbeiter und erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“

    „Herr / Frau XYs Arbeit war eine enorme Bereicherung für unser Unternehmen und konnte zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen.“

    „Er / Sie begegnete Herausforderungen stets souverän und hatte seinen umfangreichen Aufgabenbereich im Griff.“

  • befriedigend:

    „XYs Leistungen stellten uns jederzeit zufrieden.“

    „Durch seine / ihre Flexibilität und effiziente Arbeitsweise konnte Herr / Frau XY seine / ihre Aufgaben meistern.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war eine gute Unterstützung für unser Unternehmen und war seinen / ihren Aufgaben gewachsen.“

  • ausreichend:

    „Alle XY zugetragenen Aufgaben wurden ordnungsgemäß erledigt.“

    „Er / Sie stellte eine Bereicherung für das Unternehmen dar und entsprach unseren Erwartungen an Belastbarkeit und Flexibilität.“

    „Herr / Frau XY konnte die Aufgaben in seinem / ihrem Bereich problemlos bewältigen und zeigte dabei das erwartete Maß an Flexibilität.“

  • mangelhaft:

    „XYs Leistungen haben unseren Erwartungen im Großen und Ganzen entsprochen.“

    „Herr / Frau XY war insgesamt eine gute Unterstützung für unser Unternehmen.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war insgesamt belastbar und flexibel.“

Sozialverhalten

  • sehr gut:

    „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Kunden war Frau Muster jederzeit vorbildlich, freundlich und zuvorkommend.“

    „Vorgesetzten und Kollegen gegenüber zeigte Frau / Herr XY stets ein vorbildlich freundliches und professionelles Auftreten.“

  • gut:

    „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er / sie stets vorbildlich.“

    „Sein / Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets professionell und freundlich.“

  • befriedigend:

    „Der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war vorbildlich.“

    „Sein / Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war professionell.“

  • ausreichend:

    „An seinem / ihrem Verhalten gegenüber Kollegen war nichts zu beanstanden.“

    „Gegenüber Kollegen zeigte er / sie sich freundlich.“

  • mangelhaft:

    „Sein / Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt angemessen.“

    „Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen bemühte er / sie sich um ein freundliches Auftreten.“

Rechte - Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Laut §630 BGB hat jeder Arbeitnehmer nach „Beendigung eines dauerndes Dienstverhältnisses“ Anspruch auf eine Beurteilung der fachlichen und persönlichen Qualitäten. Der Arbeitgeber muss nach §109 GewO ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, sollte dies vom Arbeitnehmer angefragt werden. Sollte der Arbeitgeber auch nach wiederholter Aufforderung kein Arbeitszeugnis ausstellen, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden.


Weitere gesetzliche Regulierungen zum Arbeitzeugnis im Überblick:

Grundsätzlich ist das Verwenden eines Geheimcodes im Arbeitszeugnis unzulässig. Dieses muss laut § 109 Absatz 2 GewO „klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ Dennoch werden häufig vermeintlich wohlwollende Formulierungen verwendet, die unterschwellig negative Äußerungen enthalten.

Arbeitszeugnis Beispiel - Kleiner Hebel, große Wirkung

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für ein eher mittelmäßiges Arbeitszeugnis. Anhand von Markierungen verdeutlichen wir, welche Ergänzungen oder Veränderungen die vermittelten Zeugnisnoten deutlich verbessern können. So bekommen Sie ein besseres Gefühl für die Geheimsprache.

Arbeitszeugnis Beispiel
  • An dieser Stelle können Sie noch genauer auf Verantwortungen eingehen. Hier könnte beispielsweise ergänzt werden: „Er hatte somit die Verantwortung für über 20 Mitarbeiter und rund 1.500.000 € Budget.“

  • Diese Aufgabe scheint nur eine gelegentliche Aufgabe von Herr Mustermann gewesen zu sein und nicht zu seinen Hauptaufgaben zu gehören. Dementsprechend kann dieser Punkt herausgelassen werden. Somit bleibt der Fokus bei den Aufgaben, die er durchweg und hauptsächlich ausübte.
  • Eine noch bessere Bewertung kann hier erreicht werden, wenn er beispielsweise als „außerordentlich motivierter Mitarbeiter“ beschrieben wird. Außerdem verbessert sich die Note weiter, wenn er „alle seine Aufgaben“ wie beschrieben erledigte.
  • Um aus diesem Satz eine sehr gute Bewertung zu machen, kann die Formulierung „die unseren Erwartungen jederzeit in vollstem Maße entsprach“ verwendet werden.
  • Auch an dieser Stelle kann die Bewertung verbessert werden, indem minimale Veränderungen vorgenommen werden. „Außerordentlich gute Auffassungsgabe“ oder „herausragende Eigeninitiative“ sind Beispiele dafür.
  • Das Fachwissen darf gerne genauer beschrieben werden. Formulierungen wie „Ausgeprägtes / Umfangreiches / Detailliertes Fachwissen“ werten die Bewertung direkt auf, ohne den Satz großartig zu verändern.
  • Um diese Bewertung von gut auf sehr gut zu steigern, können weitere Adjektive hinzugefügt werden. Zum Beispiel: „...professionelles, freundliches und zuvorkommendes Auftreten...“
  • Wie bei Punkt 1 ist es an dieser Stelle empfehlenswert, genauere Angaben zu machen. Sie können hier zum Beispiel noch beschreiben, wie erfolgreich das Projekt war. Eine beispielhafte Formulierung dafür lautet: „So gelang es Herrn Mustermann, zu einer äußerst positiven Umsatzentwicklung von 15% beitragen zu können.“

  • Bei einem sehr guten Arbeitszeugnis darf hier gerne ergänzt werden, dass die Entscheidung „außerordentlich“ oder „sehr“ bedauert wird.
  • Der Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ verdeutlicht, dass der Mitarbeiter bereits während seiner Zeit bei dem Unternehmen erfolgreich war. Zudem ist es als besonders positiv zu werten, wenn dem Mitarbeiter „beruflich und persönlich“ alles Gute sowie viel Erfolg gewünscht wird.

Arbeitszeugnis Muster - Kostenlose Vorlage

Sie möchten die korrigierte Version des oben gezeigten Beispiels einsehen? Dann laden Sie sich unsere Vorlage eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einem Klick auf den folgenden Button herunter:


Schlechtes / kein Arbeitszeugnis erhalten - was tun?

Ob Sie ein schlechtes Zeugnis in eine Bewerbungsmappe legen bzw. es mitschicken, sollte gut überlegt sein. Einerseits hinterlässt ein schlechtes Zeugnis keinen guten Eindruck, andererseits wirft das Weglassen eines Arbeitszeugnisses viele Fragen seitens des Personalers auf. Der entstehende Eindruck kann schnell schlechter sein als durch ein nicht zufriedenstellendes Zeugnis. Einfach weglassen oder ein schlechtes Zeugnis beifügen sind also nur dann Optionen, wenn Sie genügend andere gute Arbeitszeugnisse liefern können.


Sie sind nicht sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis vorteilhaft geschrieben ist und somit das ausschlaggebende Kriterium für den Erfolg Ihrer Bewerbung sein könnte? Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von Experten korrigieren oder individuell erstellen:

Erstellung

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Korrektur

Wir prüfen Ihr Zeugnis auf formale und inhaltliche Fehler und korrigieren diese. Sie erhalten einen nach Ihren Vorstellungen korrigierten, unterschriftsreifen Zeugnisentwurf per E-Mail.

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Alternativ können Sie Ihr Arbeitszeugnis zunächst von unseren Experten prüfen lassen. Sollten Sie sich im Anschluss für eine Korrektur Ihres Zeugnisses entscheiden, erstatten wir Ihnen die Kosten für die Prüfung vollständig.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Wer erstellt mein Arbeitszeugnis?

Die Pflicht zur Erstellung liegt nicht zwingend bei Ihrem Vorgesetzten oder dem Personaler. Mittlerweile werden Arbeitszeugnisse oft vom Arbeitnehmer selbst erstellt. Möglich ist auch, dass das Zeugnis von einem anderen Mitarbeiter erstellt wird, der Ihre Arbeitsleistung jedoch leider nicht immer richtig beurteilen kann. Der Vorgesetzte prüft und unterschreibt es dann nur noch.


Besonders schwierig ist in diesem Zusammenhang, dass die wenigsten wissen, wie man ein Arbeitszeugnis richtig formuliert. So kann es passieren, dass eigentlich positiv gemeinte Formulierungen von einem anderen Unternehmen als negativ aufgefasst werden. Der Teufel steckt im Detail.


„XY war stets bemüht...“ ist wohl das gängigste Beispiel für diese Problematik. Der Satz liest sich eigentlich positiv. Er versteckt jedoch die Message, dass der Arbeitnehmer zwar bemüht war, die Aufgaben jedoch nicht zufriedenstellend erledigt hat.


Abgesehen von den inhaltlichen Aspekten müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Arbeitszeugnis grammatikalisch korrekt und frei von Rechtschreibfehlern ist. Derartige Fehler im Zeugnis sind ebenso schlimm wie Fehler im Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf.

Wie kann ich um ein Arbeitszeugnis bitten?
Es kann vorkommen, dass ihr Arbeitgeber Ihnen zum Beschäftigungsende gar kein oder nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt hat. Sie sollten dann unbedingt noch einmal höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bitten. 


Noch besser wäre es, die Anfrage bereits mit genügend Vorlauf vor Ende der Beschäftigung zu stellen. Eine mögliche Formulierung ist: „...hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom 01.05.2010 – 31.07.2015. Vielen Dank im Voraus!“ 


Insgesamt haben Sie eine Frist von drei Jahren, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu beantragen. Dennoch ist zu empfehlen, den Antrag direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu stellen. So sind Sie dem Arbeitgeber noch präsent und er kann in seiner Beurteilung leichter auf alle erbrachten Leistungen und Aufgabenbereiche eingehen.

Wie lange muss ich auf ein Arbeitszeugnis warten?
Eine feste Regelung existiert hierbei nicht, Sie haben jedoch Anspruch auf eine „angemessene“ Anfertigungszeit. Wenn Sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch kein Arbeitszeugnis erhalten haben, sollten Sie freundlich aber energisch bei Ihrem Arbeitgeber in schriftlicher Form nachhaken. 


Im schlimmsten Fall könnten Ausschlussfristen des Arbeitsvertrags dafür sorgen, dass Ihnen kein Arbeitszeugnis mehr ausgestellt werden muss und Sie somit leer ausgehen.


Kostenloser Download - Das Wichtigste im Überblick

Sie möchten später noch einmal auf die in diesem Artikel gezeigten Informationen zum Arbeitszeugnis zurückgreifen? Dann laden Sie sich unsere kostenlose Zusammenfassung des Artikels als PDF-Datei herunter! Sie enthält alle wichtigen Informationen in Kürze.


Weitere Zeugnisarten und Alternativen

Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis wird im Gegensatz zum Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses oder vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Anders als beim Arbeitszeugnis haben Sie als Arbeitnehmer jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dieses wird nur dann ausgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse des Angestellten besteht. Wann ein solcher Fall eintritt, ist zumeist im Tarifvertrag festgelegt.


Mögliche Situationen für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sind:

  • Interner Jobwechsel

  • Beförderung
  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Lange Zeit kein Zeugnis erhalten
  • Betriebsübernahme

Auch beim Zwischenzeugnis gibt es eine einfache und eine qualifizierte Variante. Aufbau und Inhalt gleichen dabei dem eines Arbeitszeugnisses. Da zum Zeitpunkt des Zwischenzeugnisses jedoch noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht, ist dieses in der Gegenwart formuliert. Leistung und Verhalten werden im Zwischenzeugnis häufig besser bewertet als im Arbeitszeugnis, da der Arbeitgeber daran interessiert ist die gute Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten.

Praktikumszeugnis

Da jeder Praktikant ein Arbeitnehmer ist, besteht auch nach dem Praktikum ein rechtlicher Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Es dient zur Übersicht der Aufgaben, der Leistungsbeurteilung und ist außerdem ein Nachweis für zukünftige Bewerbungen. Wie beim Arbeitszeugnis wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Praktikumszeugnis differenziert. Aufbau und Inhalt des Praktikumszeugnisses unterscheiden sich dabei nicht von dem eines Arbeitszeugnisses.


Zusätzlich zum Praktikumszeugnis existiert die Praktikumsbescheinigung. Diese beinhaltet lediglich Informationen zur Art des Praktikums sowie der Dauer, jedoch keine Angaben bezüglich der Aufgaben und erbrachten Leistungen des Praktikanten.

Ausbildungszeugnis

Das Ausbildungszeugnis wird nach Beendigung der Ausbildung ausgestellt und enthält alle Aufgaben und Leistungen des Auszubildenden im Betrieb. Auch hier besteht laut §16 BBiG ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Grundsätzlich unterscheidet sich der Inhalt dabei nicht von dem eines Arbeitszeugnisses.


Neben den Tätigkeiten und der Leistungsbeurteilung, wird im Ausbildungszeugnis zusätzlich vermerkt, mit welcher Note die Abschlussprüfung bestanden wurde. Da Unternehmen ihre Auszubildenen nach Beendigung der Ausbildung oftmals übernehmen, kann im Ausbildungszeugnis anstelle des Beendigungsgrundes außerdem die Übernahme des Auszubildenden vermerkt werden.

Sonstige Alternativen

Neben den Ihnen rechtlich zustehenden Zeugnissen existieren weitere Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung. Hier ein paar Beispiele, wie Sie sich Ihre Fähigkeiten auch anderweitig bestätigen lassen können:

  • Referenz- oder Empfehlungsschreiben

    Wenn Sie sich im Guten von Ihrem Arbeitsverhältnis getrennt und bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, können Sie Ihren Arbeitgeber um die Erstellung eines Empfehlungsschreibens bitten. Das ist bei Personalern besonders gern gesehen, da die für den Job relevantesten Fähigkeiten und Kenntnisse in den Fokus gestellt werden. Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch werden erhöht!

  • Mitarbeiterbeurteilung

    Besonders für Führungskräfte, die sich wieder um eine solche Position bewerben, spielt der Eindruck der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Sie können sich im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung die Zufriedenheit Ihrer Kollegen bestätigen lassen, um Ihre Führungskompetenzen zu untermauern.

  • Tätigkeitsbeschreibungen

    Wenn Sie in Ihrem Job ein umfangreiches Aufgabenfeld abgedeckt haben und Ihre Tätigkeiten auch relevant für Ihre neue Stelle sind, können Sie mithilfe einer ausführlichen Arbeitsbeschreibung einen vollständigen Einblick in Ihre Einsatzbereiche gewährleisten. So erhalten Personaler einen ausgiebigen Überblick über Ihre Leistungen und Fähigkeiten.

  • Zitate von Testimonials

    Kennen Sie Personen, die in Ihrer Branche einen hohen Stellenwert aufweisen, können Sie diese um ein kurzes Zitat zu Ihrer Person bitten. Das Lob eines solchen Testimonials kann sowohl Ihre Arbeitsweise in ein positives Licht rücken als auch zeigen, dass Sie den Kontakt zu branchenrelevanten Menschen pflegen. Sie können hierzu auch die entsprechende Funktion auf der Plattform LinkedIn nutzen. Hier können Ihre Kontakte direkt auf Ihrem Profil Ihre Empfehlungen aussprechen.

Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten sollten Sie nicht zu viele Leistungsbestätigungen in Ihrer Bewerbung anfügen. Ein gut ausgefallenes qualifiziertes Arbeitszeugnis in Kombination mit einem aussagekräftigen Anschreiben sowie einem strukturierten Lebenslauf bilden bereits eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Jobsuche

Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis erhalten Sie auf fachanwalt.de.