Jeder Arbeitnehmer hat im Rahmen seiner Karriere das Bedürfnis nach langfristiger Sicherheit und strebt einen möglichst einwandfreien beruflichen Werdegang an. Doch was, wenn es einmal zur Kündigung kommt? In den meisten Fällen hinterlässt sie nicht nur eine Lücke im Lebenslauf, sondern auch einen persönlichen Schock und starke Selbstzweifel. Dabei sind Kündigungen keine Seltenheit und werden von Personalern häufig gesehen. Hierbei ist entscheidend, wie Sie mit einer Kündigung umgehen und diese in Ihrer Bewerbung richtig kommunizieren.
Wir geben Ihnen Tipps und Beispiele, wie Sie Ihre Kündigung vorteilhaft in Ihren Bewerbungsunterlagen unterbringen und beim Vorstellungsgespräch überzeugen.
Die Kündigung liegt Ihnen vor – was jetzt? Nun gilt es, eine positive Herangehensweise zu entwickeln. Besonders im Fall einer ungeplanten Kündigung sitzt der Schock zunächst tief. Doch sehen Sie nach vorn! Überlegen Sie sich zunächst, wie Sie aus Ihrer Situation das Beste machen können.
Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit für eine berufliche Neuorientierung? Oder Sie möchten sich weiterbilden, bevor Sie wieder im Berufsleben Fuß fassen? Selbstverständlich können Sie sich auch direkt nach einer neuen Stelle umsehen. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall aktiv bleiben und sich ein neues Ziel setzen.
Bevor Sie sich zurück ins Berufsleben stürzen, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aktualisieren. Dabei stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Kündigung angemessen in Ihrer Bewerbung erwähnen. Wir empfehlen, dies im Lebenslauf zu tun.
Wie Sie eine Kündigung bestmöglich im Lebenslauf erwähnen, hängt von den Umständen Ihrer Kündigung ab. Es lassen sich drei Formen einer Kündigung unterscheiden, die in einer Bewerbung jeweils unterschiedlich formuliert werden können:
Auch wenn Sie stets leistungsstark und zuverlässig gearbeitet haben, können Sie eine Kündigung durch äußere Umstände nicht vermeiden. Sowohl wirtschaftliche Gründe als auch Firmenschließungen oder Unternehmensfusionen führen häufig zu zwangsläufigen Entlassungen. Sie haben jedoch Glück im Unglück, denn auch Personaler wissen, dass eine solche Kündigung nicht auf mangelnde Qualifikationen Ihrerseits zurückzuführen ist. In diesem Fall können Sie eine kurze Begründung in Ihrem Lebenslauf angeben.
So können Sie eine unverschuldete Kündigung im Lebenslauf angeben:
Eine Entlassung, die aufgrund von Selbstverschuldung erfolgt, kann viele Gründe haben. Hierbei ist nur entscheidend, dass Sie angemessen mit dieser Kündigung umgehen. Es ist nicht zielführend, bereits im Lebenslauf eine ausschweifende Begründung anzugeben, um sich zu rechtfertigen. Bleiben Sie stattdessen sachlich und gehen Sie nur oberflächlich auf den Kündigungsgrund ein.
Beispiel für die Angabe einer selbstverschuldeten Kündigung:
Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis aus eigenem Entschluss beendet, können Sie dies problemlos in Ihrem Lebenslauf angeben. Allerdings wird sich Ihr neuer Wunscharbeitgeber die Frage stellen, weshalb Sie sich nicht bereits vor Ihrer Kündigung eine neue Stelle gesichert haben. Eine ausführliche Antwort auf diese Frage sollten Sie jedoch für das Bewerbungsgespräch bereithalten. In Ihrem Lebenslauf ist eine kurze und sachliche Anmerkung ausreichend.
So geben Sie die Kündigung beispielsweise an:
Nachdem Sie Ihre Kündigung im Lebenslauf erwähnt haben, möchten Sie sichergehen, dass der Personaler keinen falschen Eindruck von Ihnen erhält und Sie trotzdem als geeigneten Kandidaten für die Stelle wahrnimmt? Da liegt es häufig nahe, den Grund für die Kündigung in Ihrem Bewerbungsschreiben noch einmal aufzugreifen und zu relativieren, damit keine Missverständnisse aufkommen. Doch Vorsicht!
Ein Bewerbungsschreiben sollte nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen und Ihre wichtigsten Kompetenzen sowie Ihre Motivation kurz gefasst und überzeugend auf den Punkt bringen. Vermeiden Sie daher eine ausführliche Erläuterung Ihrer Kündigung. Setzen Sie stattdessen den Fokus auf Ihre Fähigkeiten und überzeugen Sie den Personaler davon, dass Sie der ideale Kandidat sind.
Besonders im Fall einer ungeplanten Kündigung ist von einer Erwähnung im Anschreiben abzuraten. Haben Sie sich selbst für eine Trennung von Ihrem Arbeitgeber entschieden, können Sie dies höchstens in einem kurzen Nebensatz erwähnen und direkt einen Bezug zum Antritt der neuen Wunschstelle verknüpfen. Hier ein Beispiel:
Falls Sie aufgrund einer langen Krankheitsphase Ihr Arbeitsverhältnis beenden mussten, können Sie dies ebenfalls kurz in Ihrem Anschreiben angeben. Machen Sie hierbei deutlich, dass Sie wieder voll genesen und motiviert zum Wiedereinstieg ins Berufsleben sind. Orientieren Sie sich hierbei gern an unseren Bewerbungstipps.
In der Regel müssen Sie Ihre Kündigung im Rahmen des Vorstellungsgesprächs gar nicht selbst erwähnen, sondern werden vom Personalverantwortlichen darauf angesprochen. In dieser ohnehin nervenaufreibenden Situation kann die Frage nach einer Entlassung zunächst verunsichern. Behalten Sie jedoch einen kühlen Kopf! Sie können sich an diesen zwei Tipps orientieren:
Sie haben neben Ihrer Kündigung auch noch ein schlechtes Arbeitszeugnis obendrauf erhalten und wissen nicht, ob Sie es Ihrer Bewerbung beifügen sollten? Hier kommt es auf den Zeitpunkt Ihrer Kündigung an. Liegt diese bereits eine längere Zeit zurück, wirkt ein fehlendes Arbeitszeugnis eher verdächtig und der Personaler könnte vermuten, dass Sie etwas zu verheimlichen haben. In diesem Fall sollten Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis in Kauf nehmen und keinen zu großen Interpretationsspielraum riskieren.
Nutzen Sie das Bewerbungsgespräch als Gelegenheit, um zu zeigen, inwiefern Sie sich seitdem verbessert und weiterentwickelt haben. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jedoch erst vor einigen Wochen gekündigt wurde und Sie Ihr Arbeitszeugnis anfechten, können Sie das fehlende Dokument vorerst mit dem kurzen Zeitraum seit der Kündigung begründen.
Haben Sie ein neu begonnenes Arbeitsverhältnis bereits während der Probezeit wieder beendet, hat dies auf Ihren Lebenslauf keine schwerwiegenden Auswirkungen. Da die Probezeit maximal sechs Monate beträgt und eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen mit sich bringt, entsteht durch eine Kündigung während dieses Zeitraums in der Regel keine große Lücke im Lebenslauf, die es zu erklären benötigt.
Selbstverständlich können Sie in Ihrem Lebenslauf eine entsprechende Angabe machen und im persönlichen Gespräch auf Ihre Kündigung eingehen. Das Erwähnen des ehemaligen Arbeitsverhältnisses kann im Fall einer unverschuldeten oder selbst erteilten Kündigung sinnvoll sein, wenn Sie während Ihrer Zeit relevante Kenntnisse gewonnen haben, die Sie trotz des kurzen Zeitraums in Ihrer Bewerbung erwähnen möchten.
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