Zeiträume von mehr als zwei Monaten, die nicht begründet sind, gelten als Lücke im Lebenslauf. Ausnahmen bilden hier Berufseinsteiger, für die in der Regel eine Schonfrist von sechs Monaten gilt.
Begriffe wie „arbeitslos“ sollten durch positivere Begriffe, wie zum Beispiel „arbeitssuchend“ oder „Berufliche Neuorientierung“ ersetzt werden. Viele Lücken sind auch nicht so schlimm wie von vielen Bewerbern befürchtet und lassen sich gut durch Elternzeit, Auslandserfahrungen oder Pflege von Angehörigen erklären.
Für Vorstellungsgespräche sollte man dennoch damit rechnen, nach den Gründen für seine Lücken im Lebenslauf gefragt zu werden und in der Lage sein, diese authentisch und ehrlich zu begründen.