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Zu Händen - So adressieren Sie Ihre Bewerbung richtig

In großen Unternehmen gibt es in der Regel eine Personalabteilung, die sich mit den eingehenden Bewerbungen auseinandersetzt. Um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung tatsächlich an den / die zuständige*n Personaler*in weitergeleitet wird, können Sie als Bewerber*in auf den Vermerk „zu Händen“ zurückgreifen. Was Sie bei der Verwendung beachten müssen und welche Schreibweisen sowie Abkürzungen korrekt sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Alexander Moritz - Bewerbungsexperte

Über den Autor

Seit 2018 für das Team von „Die Bewerbungsschreiber“ tätig, habe ich mittlerweile über 2.000 Bewerbungen verfasst. Im Laufe der Jahre habe ich mich dabei mit den unterschiedlichsten Branchen und Zielpositionen auseinandergesetzt und vielen Menschen zu ihrem Traumjob verholfen. Vertrauen auch Sie meiner großen Expertise in der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, die ich in diesem Beitrag gerne mit Ihnen teile!

Alexander Moritz - Bewerbungsexperte

Was bedeutet „zu Händen“?

„Zu Händen“ ist ein Vermerk, der mehrheitlich im postalischen Schriftwechsel Anwendung findet. Er soll bewirken, dass Schriftsendungen oder Pakete einer bestimmten Person zugestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass mehrere Personen unter derselben Adresse zu finden sind. Das ist im Bewerbungskontext meist dann der Fall, wenn eine schriftliche Bewerbung per Post gesendet wird und das empfangende Unternehmen über eine größere Personalabteilung verfügt. 


Möchten Sie auf Vertraulichkeit hinweisen, kann ein zusätzlicher Vermerk im Briefkopf helfen. Der Zusatz „persönlich“, „eigenhändig“ oder „vertraulich“ im Briefkopf signalisiert, dass Ihr Schreiben nur für die aufgeführte Person bestimmt ist.


Die Verwendung des Vermerks ergibt für Bewerber*innen gerade dann Sinn, wenn ein*e konkrete*r Personaler*in oder generell Ansprechperson bekannt ist und diese*r erreicht werden soll. Angaben zur Ansprechperson finden Sie in der Regel im Schluss oder zu Beginn der Stellenausschreibung des Unternehmens.

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Wo sollte ich „zu Händen“ angeben?

Den Vermerk „zu Händen“ sollten Sie im Adressfeld, dessen Aufbau nach der DIN 5008 geregelt ist, platzieren. Er wird in derselben Zeile vor den Namen der empfangenden Person gesetzt. Speziell bei Bewerbungen sollten Sie den Vermerk zum einen im Adressfeld Ihres Bewerbungsschreibens und zum anderen im Adressfeld des Briefumschlags angeben.


Der Standardaufbau eines Adressfelds sieht wie folgt aus:


Firma inklusive Rechtsform (GmbH, AG, KG usw.)

z.Hd. und Adressat*in (ggf. Vermerk mit „o. V. i. A.“)

Straßenname und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Zuweilen orientieren sich Unternehmen an der Reihenfolge innerhalb des Briefkopfs. Wird zunächst die Firma aufgeführt und danach der Name des / der Adressat*in ohne Sondervermerk genannt, wird davon ausgegangen, dass der Brief geöffnet werden darf. Wird stattdessen erst der Name des / der Adressat*in genannt, wird häufig davon ausgegangen, dass das Schriftstück primär an die genannte Person gerichtet ist. 

Wie kürze ich „zu Händen“ ab?

Nicht immer haben Sie im Briefkopf genug Platz, um „zu Händen“ vollständig auszuschreiben. Deshalb haben sich Abkürzung für den Vermerk entwickelt. Zu den gängigen Schreibweisen zählen „z. Hdn.“, „z. Hd.“ und „z. H.“. Ist der Platz trotz Abkürzung weiterhin knapp, können Sie das Leerzeichen in der Mitte des Kürzels weglassen. Auf andere Abkürzungen sollten Sie im Sinne einer erfolgreichen Zustellung verzichten.

Zu Händen „Herr“ oder „Herrn“ - Was ist korrekt?

Es handelt sich bei „zu Händen“ um einen Mehrwortausdruck bestehend aus der Präposition „zu“ und dem Substantiv „Händen“. Die Präposition „zu“ regiert, also fordert, in diesem Fall den Akkusativ des folgenden Substantivs, also „Händen“. Um wessen Hände es sich dann tatsächlich handelt, wird durch den Genitiv beschreiben. Der Genitiv des Substantivs „(der) Herr“ ist „(des) Herrn“. Der korrekte Ausdruck lautet also „z. Hd. Herrn Beispiel“. Handelt es sich um eine Adressatin, ist sie Situation weniger kompliziert. Das Substantiv „Frau“ bleibt sowohl im Nominativ als auch im Genitiv „Frau“.


Wenden Sie sich mit Ihrem Schreiben an eine Personengruppe wie beispielsweise die Geschäftsführung und haben Sie keine direkte Ansprechperson, können Sie auch „zu Hd. der Geschäftsführung“ in das Adressfeld eintragen. Haben Sie eine direkte Ansprechperson, ist folgende Formulierung sinnvoll: „Geschäftsführung, z. Hd. Herrn Mustermann“.


Hier einige Anwendungsmöglichkeiten:

  • „z. Hdn. Herrn Mustermann“

  • „zu Händen Herrn Mustermann und Frau Muster“

  • „z. Hd. Herrn Muster und Herrn Mustermann“

  • „z. H. Frau Mustermann“

Werden mehrere Personen im Adressfeld aufgeführt, dann liegt ein Sonderfall vor, bei dem gilt: Nennen Sie den / die ranghöchste*n Adressat*in zuerst. Ist also Frau Mustermann die Leiterin der Abteilung und Herr Muster Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihr Anliegen, dann nennen Sie, wollen Sie beide adressieren, Frau Mustermann zuerst. 

Wie aktuell ist „zu Händen“ noch?

In Zeiten der Digitalisierung sind Online-Bewerbungen besonders bei größeren Unternehmen die gängige Bewerbungsform. In solchen Fällen findet der Vermerk „zu Händen“ keine Anwendung. Schließlich finden Online-Bewerbungen in der Regel direkt den Weg zum/-r zuständigen Personaler*in. Gleiches gilt im Normalfall ebenso für Bewerbungen per E-Mail. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es sich statt einer für den / die Personaler*in individuellen E-Mail-Adresse, um eine Sammeladresse des Unternehmens handelt. Ein Beispiel wäre „[email protected]“. In solchen Fällen sollten Sie den / die gewünschte*n Empfänger*in unbedingt durch den Vermerk „zu Händen“ im Betreff kennzeichnen.


Doch auch abseits der elektronischen Übermittlung gibt es Möglichkeiten, Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Mancher Arbeitgeber setzt schließlich weiterhin auf ein postalisches Bewerbungsverfahren. Den bei der Auswertung von Bewerbungsunterlagen häufig verwendeten CV-Parsern nicht unähnlich, werden auch die Adressen postalischer Schreiben für die erfolgreiche Zustellung elektronisch ausgelesen. Diese orientieren sich an der DIN-Norm und verzeihen deshalb keine Schreibfehler oder Abweichungen. 


In der DIN 5008 wird vom Ausdruck „zu Händen“ abgesehen, es kann also bei Verwendung des Vermerks zu Fehlern im Ausleseprozess kommen. Dennoch gilt: Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Bewerbung bei der richtigen Person in der richtigen Abteilung ankommt, sollten Sie den Vermerk „zu Händen“ verwenden. Natürlich gibt es über Bewerbungen hinaus weitere Anwendungsbereiche für den Vermerk „zu Händen“. Gerade dann, wenn es sich um vertrauliche Dokumente handelt, wird in Deutschland der postalische Versand bevorzugt.


In diesen Fällen wird noch immer oft der analoge Weg bevorzugt:

  • Juristische Angelegenheiten: In den meisten rechtlichen Verfahren oder Gerichtsfällen wird analoger Schriftverkehr bevorzugt, insbesondere wenn es um die Vorlage von physischen Beweismitteln oder Originaldokumenten geht.

  • Formelle Geschäftsbriefe: In einigen geschäftlichen Situationen werden formelle Briefe auf Papier bevorzugt. Dies kann der Fall sein, wenn Dokumente mit Originalunterschriften oder Briefe mit offiziellen Briefköpfen für Verträge oder rechtliche Angelegenheiten erforderlich sind.

  • Zu unterzeichnende Dokumente: Obwohl digitale Signaturen in vielen Fällen rechtlich anerkannt sind, bevorzugen einige Unternehmen, Behörden und Organisationen immer noch die Verwendung von handschriftlichen Unterschriften auf Papierdokumenten.

  • Gehaltsabrechnungen: Gehaltsabrechnungen werden oft als Schriftstück innerhalb des Unternehmens versendet. Das ermöglicht eine effizientere Zustellung zum/-r Empfänger*in.

  • Kommunikation mit Ämtern: Trotz fortschreitender Digitalisierung müssen Nachweise oder ähnliches nicht selten analog eingereicht werden. Selbst bei Anträgen kommt es vor, dass Vorgänge zu deren Stellung noch nicht vollständig digitalisiert sind.

Grund für den postalischen Versandweg sind meist Sicherheits- oder Datenschutzbedenken. Der Brief wird allgemein als sicherer angesehen, um persönliche oder vertrauliche Informationen auszutauschen. E-Mails oder sonstige elektronische Kommunikationswege bergen das Risiko, den Weg an die Öffentlichkeit zu finden. 

Bewerbung im Ausland - „zu Händen“ auf Englisch?

Schon im DACH-Bereich kommt es zu unterschiedlichen Schreibweisen. So heißt es in der deutschsprachigen Schweiz und in Österreich „zu Handen“. Die gängigen Abkürzungen wie „z. Hd.“ oder „z. Hdn.“ bleiben wegen der eher kleineren Sprachbarriere jedoch gleich.


Im Englischen hingegen sieht das anders aus. Wer sich international bewirbt, kann nicht einfach die deutschen Formulierungen oder Abkürzungen verwenden und darauf vertrauen, dass diese bei der Zustellung verstanden werden. Ein englisches Äquivalent wäre „for the attention of“, das sich mit „für die Aufmerksamkeit von“ übersetzen lässt und in Form von „Attn.“ oder „FOA“ im Adressfeld abgekürzt wird. Allerdings ist die Verwendung eines solchen Vermerks keine gängige Konvention, besonders in den USA ist die Anwendung eher unüblich.


Eine Formulierung, die im privaten Bereich regelmäßig Anwendung findet, ist „care of“. Diese, abgekürzt „c/o“ lässt sich ins Deutsche ungefähr mit „im Hause“, „unter Obhut von“ oder „bei“ übersetzen. Sie wird immer dann gebraucht, wenn die adressierte Person über eine Adresse erreichbar ist, die nicht ihre eigene ist. Das kann bspw. bei Untermieter*innen oder Personen ohne eigenen Briefkasten der Fall sein.


Beispiele für die richtige Anwendung sieht folgendermaßen aus: 

  • „Frau Mustermann, c/o Herr Beispiel, Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt“

  • „Herr Mustermann c/o Fam. Anwendungsbeispiel, Beispielstraße 1, 123345 Musterstadt“

Anders als bei „zu Händen“ bietet „c/o“ keinen Sonderfall des Briefgeheimnisses. Briefe oder Pakete, die mit dem Adresszusatz „c/o“ gekennzeichnet sind, dürfen nur von der entsprechenden Person geöffnet werden. Vermieter*innen von Untermieter*innen ohne eigenen Briefkasten dürfen deren Post jedoch annehmen. Für die Zustellung durch die Post hat der Adresszusatz also keinen Einfluss. 


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