Bewerber mit schlecht formulierten Arbeitszeugnissen haben oftmals geringe Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, obwohl ihre Leistungen und Qualifikationen nicht zwangsläufig schlechter waren bzw. sind als die von Bewerbern, welche professionell angefertigte Zeugnisse vorlegen können.
Für Unternehmen ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen manchmal leider nur ein notwendiges Übel. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Erstellung eines für den Arbeitnehmer wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet. Genau diese Regelung macht es dem Laien so schwer, die Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig zu verstehen. Welchen Anreiz gibt es für einen Vorgesetzten, einem ausscheidenden Mitarbeiter ein hochqualitatives Arbeitszeugnis auszustellen? Natürlich ist man dem Mitarbeiter, also Ihnen, zu Dank verpflichtet und wenn wir vom optimalen Fall ausgehen, möchte Ihr Chef Ihnen mit Sicherheit keine Steine in den Weg legen.
Doch versetzen Sie sich einmal in die Lage Ihres Vorgesetzten. Im Regelfall hat dieser eine Fülle von Aufgaben zu erledigen. Können Sie dann von ihm verlangen, dass er sich drei bis vier Stunden Zeit nimmt, um Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu schreiben? In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitszeugnis von einer anderen Person schreiben lassen. Oftmals wird diese Aufgabe einfach auf den Arbeitnehmer übertragen oder an andere Mitarbeiter delegiert, die ebenfalls keine Experten auf diesem Gebiet sind und Ihre persönlichen Leistungen unter Umständen gar nicht richtig beurteilen können. Darunter leidet dann am Ende die schriftliche Bewertung Ihrer Arbeit.