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Arbeitszeugnis schreiben lassen

von erfahrenen Experten - individuell & professionell


Arbeitszeugnis schreiben lassen

Unsere Arbeitszeugnis-Experten erstellen Ihr Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis:


✅ Professionelles Zeugnis, welches anhand eines von uns bereitgestellten Fragebogens für Sie individualisiert wird


✅ Rechtssichere Formulierung in aktueller Zeugnissprache


✅ Detaillierte Angabe von Wunschnoten für die verschiedenen Bewertungsaspekte des Zeugnisses


✅ Feedbackschleife für mögliche Änderungswünsche inklusive

✅ Zeugnis im Microsoft Word-Format (.docx), zum unkomplizierten Einfügen in den Firmenbogen


✅ Über 11 Jahre Erfahrung mit der Erstellung qualifizierter Arbeitszeugnisse


Warum sollte ich ein Arbeitszeugnis schreiben lassen?

Arbeitszeugnisse sind als Beweis für den Erfolg bei der Bewerbung auf eine neue Stelle besonders entscheidend. Es ist für viele Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber jedoch nicht einfach, ein gutes und qualifiziertes Zeugnis zu schreiben. Bereits formelle Fehler, wie Grammatik- und Rechtschreibfehler sowie falsche Daten, können den Wert der Aussage eines Arbeitszeugnisses erheblich herabsenken oder es gar ungültig machen.


Ganz zu schweigen von der Zeugnissprache, welche bei falscher Verwendung möglicherweise gravierende Fehlinterpretationen der Leistungsfähigkeit zur Folge haben könnte. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, erstellen wir Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches die erbrachten Leistungen optimal aufzeigt.

Warum Sie von unserem Service profitieren

Bewerber*innen mit schlecht formulierten Arbeitszeugnissen haben oftmals geringe Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, obwohl ihre Leistungen und Qualifikationen nicht zwangsläufig schlechter waren bzw. sind als die von Bewerber*innen, welche professionell angefertigte Zeugnisse vorlegen können.


Arbeitgeber sind gesetzlich zur Erstellung eines für Arbeitnehmer*innen wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet. Um die Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig umzusetzen, ohne dass ein falsches Bild über die ausscheidende Person vermittelt wird, ist oftmals ein hoher Zeitaufwand nötig, der im stressigen Arbeitsalltag von Vorgesetzten nur schwierig aufzubringen ist.


In den meisten Fällen werden Arbeitszeugnisse daher von einer anderen Person im Unternehmen verfasst, die oftmals über keine Expertise auf diesem Gebiet verfügt und Ihre persönlichen Leistungen unter Umständen gar nicht richtig beurteilen kann.


Wir besitzen die Erfahrung und das nötige Fachwissen: Unser professionelles Team hat mittlerweile nicht nur unzählige Bewerbungen erstellt, sondern ebenso unzählige Arbeitszeugnisse gelesen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die meisten Arbeitszeugnisse als qualitativ unterdurchschnittlich zu bewerten sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses an.

Bei uns erhalten Sie keine vorgefertigten Textbausteine von automatischen Zeugnisgeneratoren. Unsere Arbeitszeugnisse werden von Arbeitszeugnis-Profis erstellt, die langjährige Erfahrung in diesem Gebiet aufweisen.

Jan Hardick

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben, kommen Sie gerne auf mich zu.


0234 52007280

[email protected]

Jan Hardick

Ablauf - So erhalten Sie Ihr professionelles Arbeitszeugnis

  • Ihre Anfrage: Damit Ihr Arbeitszeugnis schnellstmöglich erstellt werden kann, füllen Sie bitte das am Ende der Seite eingebundene Kontaktformular aus. Wählen Sie hier aus, in welcher beruflichen Situation Sie sich befinden. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail von uns, in der Sie unseren unkomplizierten Fragebogen finden, den wir zur Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses benötigen. Diesen können Sie direkt am PC ausfüllen, wieder abspeichern und per E-Mail an uns zurücksenden.

  • Ihr Angebot: Auf Grundlage Ihrer aktuellen Situation und der Informationen aus dem Fragebogen erstellt Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner ein individuelles Angebot. Nachdem Sie das Angebot schriftlich bestätigt haben, beginnen wir mit der Erstellung Ihres Zeugnisses.

  • Erstellung: Nach der Auftragsbestätigung beträgt die Bearbeitungszeit 7 Arbeitstage. Eine Express-Bearbeitung (innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung) ist nach Rücksprache mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gegen einen Aufpreis von 50€ möglich.

  • Optionale Feedbackschleife: Vor dem Abschluss Ihres Auftrages erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Änderungswünsche im Rahmen einer Feedbackschleife mitzuteilen. Bei Zeugnissen für Führungskräfte und Geschäftsführer ist auf Wunsch zusätzlich eine telefonische Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich.

Unser Fragebogen - Der Weg zum optimalen Arbeitszeugnis

Damit wir Ihr Arbeitszeugnis ganz nach Ihren Wünschen erstellen können, füllen Sie bitte unseren Fragebogen, den Sie nach Ihrer Anfrage per E-Mail erhalten, vollständig aus. Dabei handelt es sich um eine PDF-Datei, in der Sie ganz schnell und unkompliziert bereits vorgefertigte Felder ausfüllen müssen.


Folgende Informationen werden im Fragebogen abgefragt:

  • Grund für den Austritt aus dem Unternehmen bzw. für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses

  • Tätigkeitsbeschreibung: Angaben zum Beschäftigungszeitraum sowie zu Sonderaufgaben und Projekten, Vollmachten und Titeln, älteren Tätigkeiten, Sprachkenntnissen und ggf. zur Elternzeit
  • Leistungsbeurteilung: Bewertung des Fachwissens und Arbeitserfolgs sowie der Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsweise in Schulnoten
  • Sozialverhalten: Bewertung der Teamfähigkeit und des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen, sowie Kund*innen und Lieferant*innen in Schulnoten
  • Bei Personen mit disziplinarischer Personalverantwortung: Verhalten gegenüber Personal und unterstellte Mitarbeiter*innen sowie Angaben zum Führungserfolg in Schulnoten
Arbeitszeugnis schreiben lassen - Fragebogen

Mit unserem unkomplizierten Fragebogen legen Sie genau fest, welche Noten in der Zeugnissprache widergespiegelt werden.


Fordern Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an:


Preise - Abhängig vom individuellen Arbeitsaufwand

Arbeitszeugnis schreiben lassen - Kosten

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

Laut § 109 GewO haben alle Arbeitnehmer*innen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches klar und verständlich formuliert sein muss. Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Zeugnis besteht nicht, jedoch werden Arbeitszeugnisse in der Regel wohlwollend formuliert, sodass jedes Zeugnis auf den ersten Blick einen positiven Eindruck macht. Häufig verwenden Personalverantwortliche hier jedoch die sogenannte Zeugnissprache, um auch schlechte Bewertungen im Arbeitszeugnis abzubilden. Für Auszubildende wird der Zeugnisanspruch in § 16 BBiG definiert.

Was ist die Zeugnissprache?

Bei der Zeugnissprache, die häufig auch als Geheimcode oder Zeugniscode bezeichnet wird, handelt es sich um gezielt eingesetzte und auf den ersten Blick wohlwollend wirkende Formulierungen im Arbeitszeugnis. Diese lassen sich in Schulnoten übersetzen, sodass auch negative Bewertungen im Zeugnis untergebracht werden können. Laut § 109 GewO ist die Verwendung eines solchen Codes untersagt – in Deutschland jedoch weiterhin gängige Praxis.

Welche Formulierung entspricht welcher Bewertung?

Das bekannteste Beispiel für eine auf den ersten Blick positive Beschreibung der Fähigkeiten ist folgende: „Frau XY erledigte Ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“. Diese Formulierung entspricht übersetzt in Schulnoten jedoch nur der Note „Befriedigend“. Soll eine sehr gute Leistung vermittelt werden, müsste die Formulierung folgendermaßen angepasst werden: „Frau XY erledigte Ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Das Beispiel zeigt: Nur minimale sprachliche Anpassungen sorgen für große Schwankungen in der vermittelten Gesamtnote.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben der Unternehmensbeschreibung ausschließlich Informationen über die Art und Dauer Ihrer Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis liefert Personalverantwortlichen hingegen tiefere Einblicke in Ihre Leistungsbereitschaft und -fähigkeit sowie im Hinblick auf Ihr Sozialverhalten. Der Zeugniscode ist daher nur für das qualifizierte Arbeitszeugnis relevant.

Muss der Arbeitgeber mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?

Laut § 109 GewO ist der Arbeitgeber ausschließlich verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Daher sollten Sie immer aktiv nach der Anfertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses fragen. Sollte dieses auch nach wiederholter Anfrage nicht ausgestellt werden, können Sie beim Arbeitsgericht Klage erheben.

Weitere hilfreiche Informationen zum richtigen Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses finden Sie in unserem Fachartikel zum Thema Arbeitszeugnis.